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Eine gut organisierte Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Fachgruppen ist Voraussetzung für eine exakte pathomorphologische Diagnostik.
Der Pathologe benötigt vom Kliniker zur Bearbeitung des Untersuchungsmaterials allgemeine Patientendaten, Vorbefunde und anamnestische Angaben. Wichtige klinische Informationen sind: die Entnahmelokalisation der Gewebeprobe (z.B. rechte Mamma, oberer äußerer Quadrant); die Art der Entnahme (z.B. Hochgeschwindigkeits-Stanzbiopsie); klinischer/mammographischer Befund (z.B. Läsion palpabel oder nicht, Mikrokalk darstellbar oder nicht); Vorbefunde und Vorgeschichte (Familienanamnese, Mamillensekretion, Schwangerschaft).
In der Pathologie werden alle makroskopischen und mikroskopischen Befunde dokumentiert, d.h. Art, Größe und ggf. Gewicht der Gewebeprobe, Größe des Tumors mit Vermessung der Abstände zu den chirurgischen Resektionsrändern sowie pathologische Veränderungen. Die histologische Begutachtung erfolgt nach der pTNM- Klassifikation, die gesamte Aufarbeitung des Mammagewebes nach der S-3 Leitlinie des Berufsverbandes Deutscher Pathologen. Beim Mammakarzinom werden spezielle immunhistochemische Zusatzuntersuchungen (Hormonrezeptorstatus, HER 2/ neu- Status) durchgeführt. Es wird eine exakte Aufarbeitung der Sentinel-Lymphknoten vorgenommen. Bei entsprechender klinischer Indikation sind intraoperative Schnellschnittuntersuchungen möglich. Mammographisch nachgewiesener Mikrokalk wird pathologisch- anatomisch abgeklärt. Im pathologisch- anatomischen Befundbericht wird zu den klinisch/ radiologischen Befunden Stellung bezogen, ggf. unter Einbeziehung von Vorbefunden.
Einmal wöchentlich werden die Patientinnenbefunde interdisziplinär in einer Online-Tumorkonferenz im Brustzentrum Mittelthüringen besprochen.
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